Service und Exportinfo
Die Bereiche Service und After-Sales werden in der heutigen Zeit immer wichtiger. Deshalb legen wir auch großen Wert auf einen guten Service, um Ihnen den Kauf eines Gebrauchtwagens so unkompliziert wie möglich zu gestalten. Sollte Ihr neuer Gebrauchter vor Auslieferung eine neue HU/AU benötigen, so werden wir diese gerne für Sie durchführen lassen. (Werden im Rahmen der Untersuchung eventuell Mängel festgestellt, werden diese von uns selbstverständlich beseitigt.) Auch Kurzeitkennzeichen (5-Tageskennzeichen), Zollkennzeichen und die Anfertigung der Zollausfuhrdokumente sind unter anderem Serviceleistungen die wir Ihnen anbieten.*
* Service und Zusatzleitungen sind zum Teil kostenpflichtig
Was müssen Sie erfüllen um ein Fahrzeug in ein Land der EU zu exportieren?
Voraussetzungen für Privatpersonen
- Der Export in Länder der Europäischen Union ist für Privatpersonen ausschließlich inklusive der deutschen Mehrwertsteuer in Höhe von 19% möglich.
Voraussetzungen für Gewerbetreibende
Der Export in Länder der Europäischen Union ist für Gewerbetreibende netto ohne Mehrwertsteuer möglich, es sollten jedoch folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Sie nennen uns Ihre EU-Identifikationsnummer die wir überprüfen
Uns liegen folgende Dokumente vor:
- Vollständige Anschrift Ihrer Firma inklusive der Rechtsform/ Firmierung
- Kopie Ihres Handelsregistereintrags oder Ihrer Gewerbeanmeldung
- Kopie des Passes des Inhabers oder Geschäftsführers
Der Käufer hinterlegt als Sicherheit für die ordnungsgemäße Ausfuhr des Fahrzeuges in das entsprechende Land der europäischen Union eine Kaution. Diese beträgt in der Regel 19 % vom Kaufpreis. Der Käufer erhält hierfür eine „Gelangenheitsbescheinigung“. Diese ist nach Erreichen des Bestimmungslandes der europäischen Union, korrekt unterschrieben und mit Firmenstempel versehen, auf dem Postweg (z.B. DHL, UPS) an uns zurückzusenden.
Sobald das Dokument ordnungsgemäß wieder bei uns im Haus eingetroffen ist, werden wir unsere Buchhaltung damit beauftragen, Ihre hinterlegte Kaution an Sie zurückzuführen.
Sollte der Käufer das erworbene Fahrzeug nicht selbst abgeholt haben, muss uns eine Abholvollmacht vom Käufer vorliegen.
Was müssen Sie erfüllen um ein Fahrzeug in ein Nicht-EU-Land, auch Drittländer genannt zu exportieren?
Voraussetzungen gelten für Privatpersonen, sowie für Gewerbetreibende
Der Export in ein Nicht-EU-Land ist netto ohne Mehrwertsteuer möglich, falls folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Eine Kopie des Passes der Privatperson/des Firmeninhabers ohne Aufenthaltsgenehmigung in der EU
- Der Käufer kauft das Fahrzeug zuzüglich einer Kaution in Höhe der deutschen Mehrwertsteuer von 19 %, zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Ausfuhr in ein Drittland
- Der Käufer übernimmt das Fahrzeug inklusive aller Dokumente und führt es in das entsprechende Drittland aus
Sobald uns eine ordnungsgemäße Ausfuhrbestätigung vorliegt, weisen wir unsere Buchhaltung an, die vom Käufer hinterlegte Kaution zurückzuführen.
Bei allen Exportgeschäften ist vom Käufer zu beachten, dass ein Kaufgeschäft nur zu Stande kommt, wenn die vorstelligen Bedingungen vollständig und ordnungsgemäß erfüllt worden sind. Wir behalten uns vor, dass bei jedem Exportgeschäft innerhalb von 3 Werktagen ein Anteil des Kaufpreises als Anzahlung auf unserem Konto eingehen muss.